VOLKSBEGEHREN

Veröffentlicht am: 03.09.2024

Karfreitag-Feiertag für Alle!

Unterstützungszeitraum: 23. August 2024 - 31. Dezember 2025

Wahlberechtigte Personen können via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID-Austria") Unterstützungserklärungen abgeben oder die Unterstützungserklärung in der Gemeinde unterschreiben.

Wahlberechtigte Personen sind:

  • muss österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein,
  • muss am letzten Tag des Eintragungs-Zeitraums mindestens 16 Jahre alt sein,
  • darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
  • muss zu einem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Stichtag in der Wähler-Evidenz einer Gemeinde eingetragen sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmi.gv.at/411/ 


Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle"