Karfreitag-Feiertag für Alle!
Unterstützungszeitraum: 23. August 2024 - 31. Dezember 2025
Wahlberechtigte Personen können via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID-Austria") Unterstützungserklärungen abgeben oder die Unterstützungserklärung in der Gemeinde unterschreiben.
Wahlberechtigte Personen sind:
- muss österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein,
- muss am letzten Tag des Eintragungs-Zeitraums mindestens 16 Jahre alt sein,
- darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
- muss zu einem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Stichtag in der Wähler-Evidenz einer Gemeinde eingetragen sein.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmi.gv.at/411/
Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle"